Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partner

AGB für Vertriebspartnerschaft -Rechtsstellung des Vertriebspartners .  Stand.01.10.2024

1. Rechtsstellung des Vertriebspartner

1.1 Der Vertriebspartner handelt als unabhängiger ( Selbstständiger Unternehmer, der durch den Verkauf von ct-perfection Produkten ein Einkommen generieren möchte.  

1.2 Der Vertriebspartner kann eigenständig ct-perfection Produkte an Endkunden verkaufen oder Kunden direkt an ct-perfection weitervermitteln, damit diese Produkte direkt von dort beziehen (Kundendirektprogramm). Zusätzlich kann er als Sponsor neue Vertriebspartner für ct-perfection gewinnen.  

1.3 Bei seiner Tätigkeit ist der Vertriebspartner nicht weisungsgebunden und entscheidet selbst, wo, wann und in welchem Umfang er arbeitet. Er trägt alle Kosten, die mit seinem Geschäft in Verbindung stehen, eigenverantwortlich. Er ist außerdem selbst verantwortlich für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, wie die Anmeldung seines Gewerbes, das Zahlen von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Einhaltung von sozialversicherungs- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.  

1.4 Die Tätigkeit des Vertriebspartners ist nebenberuflich ausgelegt. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss er ct-perfection darüber informieren.

 

2.Beginn und Ende der Vertriebspartnerschaft

 

2.1 Voraussetzung für die Vertriebspartnerschaft ist ein vollständig und korrekt ausgefüllter Online- Antrag des Vertriebspartners. Die Partnerschaft beginnt, sobald ct-perfection diesen Antrag angenommen hat. Die Annahme des Antrags wird dem Vertriebspartner umgehend mitgeteilt.  

2.2 Der Vertriebspartner hat ein 30-tägiges Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags, ohne Angabe von Gründen. Im Falle eines Rücktritts können alle bezogenen ct-perfection Produkte zurückgegeben werden, sofern sie sich in der Originalverpackung befinden und ungeöffnet sind, und ct-perfection erstattet die Kosten in voller Höhe.  

2.3 Die Vertriebspartnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Verstöße gegen die Pflichten nach 4.1, 4.2 und 5.2 gelten in der Regel als wichtiger Grund für ct-perfection, die Partnerschaft zu beenden.  

2.4 Im Todesfall kann die Vertriebspartnerschaft auf den Ehepartner, ein Kind oder einen Elternteil übertragen werden, sofern dies schriftlich von allen Erben beantragt und der Empfänger die ct-perfection Vertriebsregeln akzeptiert. Die Zustimmung von ct-perfection kann nur aus wichtigen Gründen verweigert werden.

 

3.Bonusansprüche des Vertriebspartners

 

3.1 Für die Vermittlung von Endkunden im Kundendirektprogramm sowie für die Betreuung und Einarbeitung neuer Vertriebspartner als Sponsor erhält der Vertriebspartner einen Bonus. Die Bedingungen und Höhe des Bonus ergeben sich aus dem ct-perfection Marketing-Plan, der bei der Vermittlung gültig ist.  

3.2 ct-perfection erstellt monatlich eine Abrechnung des Bonus. Abweichend von § 87a Abs. 1 HGB entsteht der Provisionsanspruch erst mit der Bezahlung der Ware. Die Abrechnung wird im ct-perfection Backoffice hinterlegt. Wünscht der Vertriebspartner eine Zustellung per Post oder Scheck, fällt eine Verwaltungspauschale von 10,00 € an. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens zum 20. des Folgemonats. Bei einem Bonusbetrag unter 5,00 € netto erfolgt keine Auszahlung und der Anspruch verfällt.

 

4.Andere Tätigkeiten des Vertriebspartners**

 

4.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ct-perfection ist es dem Vertriebspartner nicht erlaubt, für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein. Als Konkurrenz gelten Unternehmen, die ebenfalls Produkte oder Dienstleistungen im Direktvertrieb oder über ein Netzwerkmarketing-System anbieten oder Produkte vertreiben, die mit denen von ct-perfection konkurrieren.  

4.2 Jegliche erlaubte Tätigkeit für andere Unternehmen muss der Vertriebspartner strikt von seiner Tätigkeit für ct-perfection trennen. Er darf dabei nicht auf seine Zusammenarbeit mit ct-perfection verweisen und auch keine ct-perfection Produkte zusammen mit Produkten anderer Unternehmen anbieten.

 

5.Vertrieb von ct-perfection Produkten

 

5.1 Der Vertriebspartner bestellt bei ct-perfection Produkte direkt bei ct-perfection und nicht bei anderen Vertriebspartnern.  

5.2 Der Verkauf der Produkte erfolgt ausschließlich im persönlichen Direktvertrieb. Der Vertrieb über Einzelhandelsgeschäfte, Märkte, Messen oder Internet-Auktionsplattformen ist untersagt solange keine Sondergenehmigung erteilt wurde. 

5.3 Der Vertriebspartner muss verkaufte Produkte innerhalb von 30 Tagen zurücknehmen, wenn der Kunde unzufrieden ist. Der Kunde kann dann zwischen einem Umtausch, einer Gutschrift oder einer Rückerstattung wählen.

 

6.Pflichten des Vertriebspartners / Vertragsstrafe

 

6.1 Der Vertriebspartner tritt immer als unabhängiger Unternehmer auf und vermeidet es, den Eindruck zu erwecken, er sei Angestellter von ct-perfection oder könne im Namen von ct-perfection handeln.  

6.2 ct-perfection erwartet von seinen Vertriebspartnern, dass sie die Verhaltensstandards des Direktvertriebs einhalten.  

6.3 Der Vertriebspartner darf keine unzulässigen Aussagen über ct-perfection Produkte machen.

6.4 Änderungen an den ct-perfection Produkten oder deren Verpackungen sind nicht erlaubt.  

6.5 Werbung und Vertrieb der Produkte dürfen nur mit von ct-perfection bereitgestellten Materialien erfolgen. Ausgenommen eigene Posts in Sozialen Medien. Für Verstöße gegen diese Regeln wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe ct-perfection festlegt. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung bleiben bestehen.

 

7.Linienschutz

 

7.1 Der Linienschutz von ct-perfection sieht vor, dass Vertriebspartner, die gekündigt haben, nur dann wieder neu registriert werden können, wenn sie von ihrem früheren Sponsor oder nach mindestens 12 Monaten neu angemeldet werden.  

7.2 Dieser Schutz gilt auch für Kunden im Kundendirektprogramm für 6 Monate.

 

8.Schlussbestimmungen und Datenverarbeitung

 

8.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht.  

8.2 Gerichtsstand ist, sofern keine anderen Regelungen greifen, ist Vechta.

8.3 Änderungen der Vertriebspartnerregeln teilt ct-perfection schriftlich mit. Diese gelten als akzeptiert, wenn der Vertriebspartner nicht innerhalb von drei Wochen widerspricht.  

8.4 Der Vertriebspartner stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch ct-perfection und deren Weitergabe an die Sponsorlinie zu.